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Der Weg zum Führerausweis Kategorie B

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Wer ist zugelassen?

Das Mindestalter für die Kategorie B beträgt ab dem 01.01.2021 17 Jahre.

 

1. Formular und Sehtest

Das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises/Zulassung zur theoretischen Führerprüfung" muss zuerst ausgefüllt werden, damit man sich an die Theorieprüfung anmelden kann. 
 

Folgendes ist zu beachten:

  • Das Formular ist vollständig auszufüllen (Personalien / Beantwortung aller Fragen)

  • Das vollständig ausgefüllte Formular ist dem Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, welche die Personalien überprüft und bestätigt (entfällt bei Personen, welche schon einen Führerausweis besitzen)

  • Anschliessend sind die Augen bei einem Optiker oder einem Augenarzt zu kontrollieren (Gültigkeit der Augenkontrolle, maximal zwei Jahre)

  • Bevor das Gesuchsformular dem Verkehrsamt zugestellt wird, ist dieses vom Gesuchsteller sowie von einem Elternteil (entfällt bei Personen über 18 Jahren) zu unterschreiben

  • Das Formular kann nun unter der Beilage eines farbigen Passfotos dem Strassenverkehrsamt zugestellt werden

2. Nothelferausweis

Um an die  Theorieprüfung zugelassen zu werden, muss der Nothelferkurs absolviert worden sein. 

3. Absolvierung Theorieprüfung

Die Absolvierung der Theorieprüfung ist nötig, wenn:​

  • Erforderlich: sofern keine Basistheorieprüfung (Kategorie A, A1 oder B1) abgelegt wurde, wird eine „Berechtigung zum Ablegen der Theorieprüfung der Kategorie B“ ausgestellt und zugesendet

  • Nicht erforderlich: - sofern bereits die Basistheorieprüfung (Kategorie A, A1, B, B1) vor dem 31.12.2020 erfolgreich abgelegt wurde und nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt - die Basistheorieprüfung nach dem 01.01.2021 positiv absolviert wurde (ausgenommen bei Annullierung FAP) - Sie bereits im Besitze des Führerausweises der Kategorie A, A1 oder B1 sind

4. Lernfahrausweis 

  • Nach bestandener Theorieprüfung erhält man einen Lernfahrausweis. 

  • Der Lernfahrausweis der Kategorie B ist 24 Monate gültig.

  • Man darf nur mit einer Begleitperson fahren.

  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.

  • Die Begleitperson muss seit mindestens 3 Jahren den unbefristeten Führerausweis besitzen.

  • Gehörlose und körperbehinderte Personen dürfen nur von einem behördlich anerkannten Ausbildner begleitet werden.

5. VKU

Die Teilnahme am Verkehrskundeunterricht (VKU) ist bei einem Fahrlehrer erforderlich, ausgenommen sind Inhaber des Führerausweises der Kategorie A, A1 oder B1. Wurde der Verkehrskundeunterricht vor dem 31.12.2020 besucht, ist die Gültigkeit des Kurses auf zwei Jahre beschränkt. Ausbildungen, welche ab dem 01.01.2021 absolviert werden – unter anderem der Verkehrskundeunterricht – sind unbeschränkt gültig.

6. Praktische Prüfung

Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie B, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.

Kontakt

Gibt es Fragen zum Ablauf, oder brauchst du Unterstützung bei der Anmeldung? Zögere nicht, uns zu kontaktieren.

079 789 90 83

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